Ausschnitt Projektplan Aufwertung Schützenweiher, Rosenberg

Abstimmung vom 14. Juni 2026

Gegen zwei der drei Kreditvorlagen zur Sanierung und Aufwertung des Erholungsgebiets Rosenberg wurde das Referendum ergriffen. Am 14. Juni wird über die Kredite zum Neubau des Campingplatzes und zur Neuerschliessung im Gebiet des Schützenweihers abgestimmt. Der QV Rosenberg engagiert sich aus der Warte des Quartiers und somit im öffentlichen Interesse für ein JA an der Urne.

Das Referendumskomitee, die IG Camping, kämpft gemäss ihren eigenen Worten «… im Interesse der Bevölkerung». Das darf angezweifelt werden. Im Folgenden ein paar Fakten zu den Aussagen der IG.

Blick über das nördliche Ufer des Schützenweihers, wo die Erweiterung zum bereits bewilligten Uferpark entstehen soll.

Ein Vergleich des Projektplans mit dem der heutigen Situation (nächstes Bild rechts) zeigt, dass dieser Bereich ohne die Verschiebung des Campingplatzes um rund 20 Meter schlicht und einfach nicht realisiert werden kann. Die Behauptung der IG, dies sei ohne weiteres möglich, ist also falsch.

Auf all das, was in den folgenden drei Planausschnitten dargestellt ist, soll die Bevölkerung nach Meinung des Referendungskomitees verzichten.

Ausschnitt aus dem Projektplan mit Spielbereich und Liegewiese.

Der naturnah gestaltete Abfluss führt durch den neuen Uferpark und anschliessend durch den ebenfalls neu gestalteten Camping. Eine überzeugende Aufwertung für Natur und Mensch.

Der Fuss- und Velozugang zum Park, wie auch zum Camping wird nicht mehr durch Autos behindert und wirkt für beide Bereiche zusammen mit dem neuen Holzsteg sehr einladend.

Die IG Camping ist der Auffassung, durch eine Teilaufhebung und Begrünung der Eichliwaldstrasse könne die Anlage genügend aufgewertet werden. Kommentar überflüssig.

Die heutige Zufahrt zwischen dem Restaurant und dem Minigolf, wie sie von Navigationssystemen ausgegeben wird.

Die geplante Erschliessung über den Ausbau des Pfadiheimwegs macht für alle Anstösser wirklich Sinn. Sie ist übersichtlich und fernab von Fussgängern, Velofahrerinnen und spielenden Kindern. Das Referendumskomitee argumentiert weiter, dass «seit Bestehen des Campings keine dokumentierten Personenunfälle bekannt seien». Ja, müssen denn zuerst solche Unfälle geschehen, bevor man nach besseren Lösungen suchen darf?

Schlussendlich wird auch die Umzonung der Erholungszone in eine Wohnzone in Erwägung gezogen. Dies, um einen illegalen Zustand zu legalisieren. Wollen wir denn wirklich den Schützenweiher auch auf der Nordseite noch mit einer Bauzone einschnüren? Die einzige noch freie Erholungszone im Quartier nebst dem Güetli schmälern?

Ein solches Vorhaben würde wohl kaum vom Kanton bewilligt werden, weil es gegen jede fachlich basierte Planung und gegen den kantonalen Richtplan verstossen würde. Erholungszonen werden im Zuge der erforderlichen und gewollten baulichen Verdichtung der Stadt wichtiger denn je. Wir sollten dazu Sorge tragen.

Aus all diesen und weiteren Überlegungen spricht sich der Quartierverein Rosenberg für ein JA zu den zwei Vorlagen aus und damit für eine vollständige Umsetzung der geplanten Aufwertungsmassnahmen.